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Ortskirchenrat

Der Ortskirchenrat leitet den Gemeindebezirk, er entscheidet in Personal- und Sachfrage. Er vertritt den Gemeindebezirk nach außen und plant deren Arbeit. Auch für die korrekte Verkündigung ist er verantwortlich. Derzeit ist Pastor Bert Gedenk Vorsitzender des Ortskirchenrats.

reformiert?

 „Evangelisch? Lutherisch oder reformiert!?“ So fragt die freundliche Dame  auf dem Einwohnermeldeamt.  Sie sind gerade nach Emden gezogen und würden gerne antworten: „Eigentlich evangelisch – evangelisch! Was gibt es denn da für Unterschiede?“

Wir wollen Ihnen darum an dieser Stelle ein paar Dinge nennen, die uns Reformierten wichtig sind. Allem voran sei gesagt, dass  „Reformiert sein“ eher eine Haltung als eine Konfession ist, auch wenn die Reformierte Kirche selbstverständlich eine der  20 Gliedkirchen der EKD ist. Aber in unserem Namen steckt schon, was wir auch in unserem Bekenntnis ausdrücken. Wir sagen, dass unsere Kirche eine stets zu reformierende, erneuernde Kirche ist. Darum sind uns auch der Dialog mit den ökumenischen Schwesterkirchen und die weltweite Ökumene sehr wichtig.

Wenn Sie in eine reformierte Kirche kommen, werden Sie es gleich merken: Unsere Kirchenräume sind Orte wie alle anderen Orte auch. Sie sind von keiner besonderen Heiligkeit, denn jeder Ort ist unserem Gott heilig. Sie wundern sich vermutlich auch über die Schlichtheit des Raumes. Vielleicht tut sie ihnen gut, und sie können sich innerlich sammeln. Wir haben einen Abendmahlstisch, keinen Altar. Denn Altäre sind Opfertische. Aber das alle Menschen versöhnende Opfer geschah am Kreuz von Golgatha. Damit sind alle Altäre überflüssig. Auf dem Tisch liegt eine aufgeschlagene Bibel. Um sie herum versammelt sich die Gemeinde. Denn Gottes Wort ist ihre Mitte.  Wir halten uns sehr eng an die biblische Zählung der Gebote und nehmen das zweite Gebot ernst: „Du sollst dir kein Bildnis machen noch irgendein Gleichnis… Bete sie nicht an und diene ihnen nicht.“  Darum gibt es bei uns kein Kreuz, keine Bilder, keine Kerzen. Gott lässt sich in keinem Bild einfangen. Er begegnet uns immer wieder neu, ist frei und unverfügbar, wie übrigens auch jeder Mensch frei und unverfügbar ist. Auch darum ist uns das 2. Gebot wichtig .Es bewahrt uns davor, andere oder auch uns selbst in Schubladen zu stecken. Übrigens macht es die Schlichtheit unserer Liturgie  kirchenfernen Menschen leicht, unsere Gottesdienste mitzufeiern. Denn so schlicht wie unsere Kirchen sind, so schlicht ist auch unsere Liturgie: Unsere Gottesdienste dienen dem Lob Gottes und der Vergewisserung im Glauben, und beides geschieht gemeinschaftlich mit anderen. Die Gemeinde bleibt während des ganzen Gottesdienstes sitzen. Nur zum Segen am Ende des Gottesdienstes stehen wir  auf. Unsere Eingangsliturgie läuft auf die Predigt zu  und nach der Predigt gilt es, Gottes Wort im Alltag umzusetzen. Denn wir  glauben fest daran, das Jesus uns aus den Bindungen der Welt befreit hat, damit wir politisch verantwortlich zu handeln. Zur Liturgie ist noch zu sagen, dass wir eine besondere „sakrale“ Sprache meiden. Im Herrengebet reden wir mit Gott wie mit  „Unser(em) Vater“  und am Ende des Gottesdienstes bitten wir um Gottes Segen. Der wird nicht erteilt. Das wiederum hängt wohl damit zusammen, dass Pastor*innen für uns ganz „normale“ Gemeindeglieder sind. Sie üben  wie Diakone, Lehrende oder Älteste ein Amt neben anderen Ämtern  in der Gemeinde aus. Deshalb sprechen wir auch nicht vom Pfarramt, sondern vom Pfarrdienst und von Pastor*in (Hirt*in) und nicht vom Pfarre*in (Pfarrherr) .

Wenn wir zum Abendmahl einladen, dann reichen wir unserem symbolischen Verständnis von Brot und Wein entsprechend weder eine geweihte Hostie noch eine Oblate, sondern einfach ein Stück Brot und einen Schluck Traubensaft. Denn nach reformiertem Verständnis sind Brot und Rebensaft „Zeichen“ für Fleisch und Blut Christi, der nicht in Brot und Wein, sondern „im Geiste“ und in der Gemeinschaft gegenwärtig ist.

Übrigens ist unsere Kirche nicht von oben herab angeordnet, sondern baut sich auf von unten. Die Gemeinden wählen sich ihren Kirchenrat (Presbyterium) als Gemeindeleitung. Sie wählt auch ihre Pastor*innen. Das Presbyterium delegiert wiederum Mitglieder in die Bezirksynode, die sich wieder einen Rat (Moderamen) und Mitglieder in die Gesamtsynode delegiert. Unserer Verfassung nach regeln alle Gemeinden ihre Angelegenheiten selbstständig und die Bezirksynode regelt nur das, was die Gemeinden nicht allein durchführen können oder was mehrere Gemeinden gleichzeitig betrifft. Und die Gesamtsynode bearbeitet sozusagen den unerledigten Rest oder solches, was alle reformierten Gemeinden betrifft. Dieser Grundsatz ist uns sehr wichtig. Keiner, auch kein Gremium herrsche über einen anderen. Dieses heute sogenannte „Subsidiaritätsdprinzip“ – u. a. 1571 auf der Emder Synode festgeschrieben – wurde später vom Staat übernommen und gilt noch heute z. B. in der Sozialgesetzgebung. Ihm entspricht auch der „bedingte Vorrang der Freien Wohlfahrtspflege vor der staatlichen. “Dass wir Kirche von unten sind und dem Pastor*in keine Sonderstellung zu kommt, erklärt, dass Ehrenamtlichkeit bei uns eine gute und lange Tradition hat: Gemeindeglieder übernehmen eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Gemeindeleitung und des Gemeindelebens und Verkündigung, Seelsorge, Lehre und Diakonie sind Aufgaben der Gemeinde und stehen gleichrangig nebeneinander. Es gäbe noch viel über uns Reformierte zu sagen. Vieles können aber viel besser im Gespräch erklären. Kommen Sie doch einfach mal vorbei! Herzlich Willkommen in der Grönen Stee.